Unentgeltliche Nutzung eines Grundstückes

Eine Vereinbarung über die lebzeitige unentgeltliche Nutzung eines Grundstückes bedarf der notariellen Form. Ein Eigenbesitz von 10 Jahren erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 900 BGB, der die Ersitzung des Grundstückes nach einer Zeit von 30 Jahren regelt. Vereinbaren die Parteien eine unentgeltliche Nutzung eines Grundstückes, so […]

weiterlesen...