Probezeitkündigung

Auch eine Kündigung innerhalb der Probezeit kann unzulässig (sittenwidrig) sein, wenn diese mit einer Begründung ausgesprochen wird, die elementare Persönlichkeitsrechte deds Arbeitnehmers verletzt oder ihn erpresst. Im vorliegenden Fall drohte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, ihn zu entlassen, wenn er an einer Gerichtsverhandlung teilnimmt zu der er geladen war. Dieser Fall wurde entschieden vom Arbeitsgericht Berlin zum AZ 4 Ca 8089/16

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