Unsere Kompetenzen
Mit viel Engagement und Erfolg berät und hilft unsere Anwaltskanzlei seit vielen Jahren ihre Kunden in vielen Bereichen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Medizinrecht
Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
Immobilienrecht
Unter Immobilienrecht versteht man die Beschäftigung mit den Rechtsgrundlagen, die sich aus dem Kauf und Verkauf einer Immobilie ergeben. Darüber hinaus fallen die Auseinandersetzung zwischen Nachbarn und Fragen des Maklerrechts ebenfalls unter das Immobilienrecht.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. Die Sozialversicherung ist – soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht – öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden.
Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden.
Wettbewerbsrecht
Als Wettbewerbsrecht wird ein Rechtsgebiet bezeichnet, das staatliche Eingriffe zur Förderung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs zum Inhalt hat.
Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).
Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutungsähnlich mit dem Ausdruck Straßenverkehrsrecht. Ob nun als Autofahrer, mit dem Fahrrad oder als Fußgänger – nahezu jeder Bürger ist tagtäglich Teil des Straßenverkehrs bzw. wird damit konfrontiert. Vor allem soll das Verkehrsrecht für einen funktionstüchtigen und sicheren Verkehrsfluss sorgen. Zudem ist es eines der beiden großen Tätigkeitsfelder der Verkehrspolitik.
Vertragsrecht
Das Rechtsgebiet Vertragsrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts und im BGB geregelt. Die wesentlichen Vorschriften sind dabei im allgemeinen Teil zu finden. Es ist ein sehr flexibles und großes Gebiet und beschäftigt sich mit allen rechtlich relevanten Bereichen, die für einen Vertrag von Bedeutung sein können. Dabei ist sowohl die Entstehung, der Inhalt, als auch die Abwicklung des Vertrages betroffen.
Vermögensrecht
Das Vermögen im rechtlichen Sinne umfasst alle geldwerten Rechte, die einem Rechtssubjekt, also einem Menschen oder einer Organisation, durch die Rechtsordnung zugewiesen sind. Der rechtliche und der wirtschaftliche Vermögensbegriff unterscheiden sich voneinander. Nach herkömmlicher Auffassung zählen nicht die Rechtsgegenstände selbst zum Vermögen, sondern nur die Rechte an den Gegenständen.
Verbraucherrecht
Verbraucherschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen. Er beinhaltet auch staatlich übertragene Funktionen an Verbraucherschutzverbände. Dieser Schutzbedarf beruht auf der Grundlage, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind, das heißt infolge geringerer Fachkenntnis, Information, Ressourcen und/oder Erfahrung benachteiligt werden können. Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es, dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen und dem Verbraucherinteresse gegenüber der Anbieterseite zu einer angemessenen Durchsetzung zu verhelfen.
Markenrecht
Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.
Urheberrecht
Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.
Sozialrecht
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er bis 1980er Jahren verwendet; er ist beeinflusst durch den Begriff der „sozialen Sicherheit“, der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist. Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger.
Strafrecht
Als Strafrecht bezeichnet man im Recht Deutschlands ein Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Handlungen („abweichendes Verhalten“) unter staatliche Strafe stellt. Der Zweck des Strafrechts ist seit langem umstritten; die Diskussion darüber schwankt vor allem zwischen unterdrückenden oder vergeltenden (repressiven) und vorbeugenden, also präventiven Ansätzen in Bezug auf die Wirkung von Strafnormen. Einig ist man sich aber darüber, dass das Strafrecht Menschen davon abhalten soll, die Rechtsgüter von anderen oder der Allgemeinheit zu verletzen, die von einem Strafgesetz geschützt werden.
Mietrecht
Das Mietrecht spielt eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit von Wohnungsmärkten und einem fairen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern. … Inzwischen gilt im gesamten Bundesgebiet ein einheitliches Mietrecht. Die rechtlichen Grundlagen sind in den §§ 535 bis 580a BGB verankert.
Erbrecht
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.
Bankrecht
Unter Bankrecht wird im deutschen Recht eine Querschnittsmaterie verschiedener Gesetze und gesetzesähnlicher Rechtsnormen zusammengefasst, die sich mit den Rechtsverhältnissen im Kreditwesen, bei Bankgeschäften und dem Bankenaufsichtsrecht befassen. Bankrechtliche Regelungen gibt es national und international (europäisches und supranationales Bankrecht).
Inkasso
Als Inkasso wird der Einzug von fremden Geldforderungen im eigenen oder fremdem Namen bezeichnet. Der Begriff entstammt dem Bankwesen.
Finanzrecht
Finanzrecht ist ein Rechtszweig des öffentlichen Rechts; es umfasst die Gesamtheit von Rechtsnormen, die sich auf den Staatshaushalt, auf die Finanzen der örtlichen Selbstverwaltungen, der Unternehmen und der Staatsbürger, ferner auf Geld und Wertpapiere beziehen. Die Funktion des Finanzrechts ist es, einen stabilen und rechtmäßigen Finanzgrund für das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche (örtliche, staatliche, internationale) Leben zu sichern und dadurch die Entwicklung und den Wohlstand zu fördern.
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