Rückzahlungsvereinbarung von Lehrgangsgebühren
Eine vorformulierte Rückzahlungsvereinbarung für Lehrgangskosten im Falle einer Kündigung des Arbeitnehmers ist dann wegen einer unangemessenen Benachteiligung dann nichtig, wenn die Lehrgangsdauer unter einem Monat liegt und die Parteien einen einjährigen arbeitnehmerseitigen Kündigungsausschluss vereinbart haben. Dieser Fall wurde entscheiden vom Arbeitsgericht Potsdam zum AZ 1 Ca 1538/16
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